Das Finanzamt nimmt Rentner immer stärker ins Visier.
Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Die Finanzbehörden haben ihre Überprüfungen in den vergangenen Jahren schrittweise ausgeweitet. Gerade in den letzten Wochen werden
bundesweit immer mehr Rentner aufgefordert eine Steuererklärung – zum Teil rückwirkend ab 2005 – abzugeben.
Hintergrund für die Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung ist das Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes.
Durch das Alterseinkünftegesetz werden Rentenbezüge stärker besteuert – der steuerpflichtige Anteil steigt Jahrgang für Jahrgang an.
Wer 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 % seiner Brutto-Ruhestandsbezüge versteuern. Ein Rentner, der 2012 erstmals Rente bezieht, muss schon 64 % versteuern. Für jeden neu hinzukommenden
Rentnerjahrgang steigt dieser Prozentsatz bis 2020 um jährlich 2 % an; ab Neu-Rentnerjahrgang 2021 bis 2040 wird jährlich die Besteuerung um 1 % angehoben, so dass ab dem Kalenderjahr 2040 immer
100 % der Ruhestandsbezüge der Besteuerung unterliegen.
Wir beraten Sie gerne – denn wir möchten, dass Sie keine „saftige“ Steuernachzahlung trifft und Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand genießen können!
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