Drei Zielsetzungen unter einen Hut bringen
Die Handelsbilanz dient als Grundlage für die Gewinnausschüttung und -verteilung sowie für Ihre Bonitätsbeurteilung im Bankenrating. Als Ergänzung zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
benötigen Gesellschaften zusätzlich einen Anhang, in dem weitere Angaben und Aufgliederungen vorzunehmen sind. Das Finanzamt wiederum fordert eine Steuerbilanz, die ggf. abweichende Wertansätze
als im Handelsrecht kennt.
Für die Öffentlichkeit benötigen Sie eine Offenlegungsbilanz. Mit der Veröffentlichung im Internet ist sie – wenn auch in verkürzter Form - für jedermann leicht und jederzeit zugänglich. Die
Informationen stehen damit allen Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Wettbewerbern und auch Kreditversicherern und Ratingagenturen zur Verfügung.
Ende der Einheitsbilanz?
Durch das sog. „BilMoG“, das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, gibt es spätestens ab 2010 gravierende Abweichungen zwischen Handelsrecht und Steuerrecht, so dass die Zeiten einer Einheitsbilanz
wohl zu Ende sind.
Beratung und Präsentation von Gestaltungsmöglichkeiten
Beim immer komplexer werdenden Jahresabschluss unterstützen und beraten wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und modernsten EDV-Programmen. Im Rahmen unserer abschließenden
Bilanzpräsentation betrachten wir die aktuelle Entwicklung Ihres Unternehmens, stellen Handlungsspielräume und alternative Bewertungsansätze vor und demonstrieren die Auswirkungen im Hinblick auf
Ihr Bankrating und Ihre Steuerbelastung. In einer kurzen Simulation stellen wir die voraussichtliche Entwicklung des laufenden Jahres dar und besprechen gemeinsam mit Ihnen
Gestaltungsmöglichkeiten, die noch im laufenden Jahr aktiv umgesetzt werden können.
Mehr Informationen zum Jahresabschluss finden Sie hier.
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