12 Monate stellen im Normalfall eine Rechnungsperiode dar, für die ein Jahresabschluss aufzustellen ist. Dabei gelten Vereinfachungsregeln für Kleinunternehmer und Freiberufler.
Doch bereits die Erstellung einer so genannten Einnahmen-Überschussrechnung, deren Ergebnis in die Anlage EÜR der Einkommensteuererklärung mündet, ist kein Selbstzweck. Die Einnahmen abzüglich
der Ausgaben eines Wirtschaftsjahres ergeben den Gewinn oder Verlust. Dieses Rechenwerk sollte vor allem Ihnen selbst dazu dienen, sich regelmäßig mit grundsätzlichen Fragen Ihres Unternehmens zu
befassen. Wir besprechen und analysieren gemeinsam mit Ihnen das Ergebnis. Daraus ergeben sich regelmäßig Anregungen zum Handeln. Wir unterstützen Sie dabei mit verständlichen
Übersichten, zeigen die Entwicklung über mehr als zwei Jahre auf und planen nach Wunsch mit Ihnen die Zukunft.
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss, wenn Sie Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht für Ihr Unternehmen nachweisen müssen. Dabei beachten wir die
gesetzlichen Vorschriften etwa nach Handels- und Steuerrecht. Wir können dabei auf einen Erfahrungsschatz von mehr als 20 Jahren, in denen unsere Kanzlei organisch gewachsen zurückgreifen. Dabei
beachten wir die Besonderheiten Ihrer Branche, Ihrer Rechtsform und Ihrer Unternehmensgröße und geben von uns aus Anregungen das Erreichen Ihrer Ziele zu unterstützen.
Wir beraten Sie rechtsformabhängig und finden gemeinsam mit Ihnen die richtige Strategie für eine Steueroptimierung Ihrer Gewinne! Übersichtlich und exakt zeichnen wir dabei in einem
Mehrjahresvergleich die Entwicklung Ihres Unternehmens nachvollziehbar auf. Wir tragen alle Abschlussunterlagen zusammen und übergeben Ihnen als Ergebnis unserer Arbeit alle
Belege und Unterlagen in einer Abschlussmappe zurück. Auch Jahre später finden Sie Zahlen und wichtige Belege leicht wieder.
Finanzamt, Banken, Versicherungen, Sie als Unternehmer oder Gesellschafter und andere Kapitalgeber haben unterschiedliche Anforderungen und Erwartungen an einen Jahresabschluss und möchten gern
nach Ihren Bedürfnissen informiert werden. Für Sie erarbeiten wir den richtigen Umfang für den richtigen Adressatenkreis. Wir begleiten Sie in Gesellschafterversammlungen wie bei Bankgesprächen.
Wir arbeiten mit Ihrem Unternehmensberater, Versicherungsberater oder Versicherungsmakler und Ihrem Rechtsanwalt zusammen. Wir kooperieren mit Rechtsanwalt und Notar, und finden gern gemeinsam
mit Ihnen die richtigen Ansprechpartner für jede Form von Beratung oder Problem. Gern präsentieren wir Ihnen den Jahresabschluss in moderner Form. Dabei analysieren wir gemeinsam mit Ihnen das
Zahlenwerk und suchen nach Verbesserungspotentialen in Ihrem Unternehmen und beantworten Ihre Fragen. Wir zeigen den Verbleib von Liquidität sowie die Möglichkeiten, die sich für zukünftige
Gestaltungen ergeben. Gern besprechen wir den Jahresabschluss in Ihrem Hause – wir kommen zu Ihnen.
Wir unterstützen Sie bei der richtigen Veröffentlichung von Jahresabschlüssen der AG, GmbH oder GmbH & Co. KG im Elektronischen Bundesanzeiger.
Darüber hinaus begleiten wir Sie in Bankgesprächen und allen steuerlichen Folgen Ihres Jahresabschlusses!
Wir bescheinigen Ihren Jahresabschluss nach den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus führen wir auch nach den Vorgaben der Standards BStBk 12/01 / IDW HFA 4/1996 so genannte
Plausibilitätsprüfungen durch. Dazu fertigen wir für Sie einen Bilanzbericht, der den Ratinganforderungen der Kreditinstitute entspricht.
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